Akkreditierung
Inhaltsverzeichnis
Definition
Akkreditierung ist ein Verfahren, welches der Qualitätssicherung bei der Einführung neuer und Überprüfung bereits bestehender Studiengänge dient. Durch die Sicherung der Qualität von Studium und Lehre soll die nationale sowie internationale Anerkennung der Studienabschlüsse gewährleistet werden. Hochschulen, Studierenden und Arbeitgebenden wird durch die Akkreditierung eine Orientierung hinsichtlich der Qualität von Studiengängen gegeben.
Akkreditierte Studiengänge
Übersicht der an der MLU akkreditierten Bachelor- und Masterstudiengänge
Liste der akkreditierten Bachelor- und Masterstudiengänge (Stand: Oktober 2024)
241011 MLU_akkreditierte Studiengänge.pdf
(163,7 KB) vom 11.10.2024
Datenbank des Akkreditierungsrats
Regularien
Der Studienakkreditierungsstaatsvertrag ist am 01.01.2018 in Kraft getreten. Dieser Vertrag bildet die Grundlage für die Akkreditierung von Studiengängen. Gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 Studienakkreditierungsstaatsvertrag werden Studiengänge mittels eines Verfahrens durch externe Expertinnen und Experten begutachtet und im Falle einer positiven Bewertung durch den Akkreditierungsrat (gemeinsame Einrichtung der Länder für die Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen) zertifiziert. Als Qualitätsmaßstab für die Begutachtung dienen die im Staatsvertrag und der Musterrechtsverordnung definierten fachlich-inhaltlichen und formalen Kriterien, mit deren Hilfe die Gleichwertigkeit der Angebote und Studienabschlüsse gewährleistet und damit auch die Grundvoraussetzung für die Möglichkeit eines Hochschulwechsels geschaffen wird. Auf Grundlage des Staatsvertrages wurde die Musterrechtsverordnung von der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen. Diese konkretisiert die ländergemeinsamen Anforderungen an die strukturellen und qualitativen Maßstäbe für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen. Die Musterrechtsverordnung wird in von jedem Bundesland in Landesrecht umgesetzt. Die Studienakkreditierungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist am 01.01.2018 in Kraft getreten und schafft die Voraussetzungen für das Akkreditierungsverfahren an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Alle erwähnten (kursiv geschriebenen) Dokumente können im Folgenden runtergeladen und eingesehen werden.
Studienakkreditierungsvertrag (in Kraft seit 01.01.2018)
Studienakkreditierungsstaatsvertrag.pdf
(1,1 MB) vom 25.06.2019
Studienkkreditierungsverordnung Sachsen-Anhalt (gültig ab 01.01.2018)
HSchulQSAkkrRglV_ST.pdf
(99,3 KB) vom 25.06.2019
Begründung zur Studienakkreditierungsverordnung
StAkkrVO-Begruendungstext.pdf
(329,9 KB) vom 25.06.2019