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Begriffsbestimmungen zum modularisierten Studium als PDF (Datei ist veraltet)
130814 Begriffsbestimm. zu ABStPOBM.pdf (195,7 KB)  vom 14.08.2013

Bologna

Bologna-Prozess / Bologna-Erklärung
In der Bologna-Erklärung vom 19. Juni 1999 haben die für
Hochschulwesen zuständigen Minister von 29 europäischen
Staaten beschlossen, bis zum Jahr 2010 einen einheitlichen
Europäischen Hochschulraum zu verwirklichen und zu diesem
Zwecke auf eine Konvergenz der jeweiligen Hochschulsysteme
in Europa hinzuarbeiten. Diese inzwischen als Bolgna-Prozess
bekannte Bestrebung verfolgt folgende Ziele:


•  Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, auch durch die Einführung des -> Diploma Supplement;
•  Einführung eines Studiensystems, das sich im wesentlichen
auf zwei Hauptzyklen stützt;
•  Einführung von Leistungspunktsystemen und
Modularisierung;
•  Förderung der Mobilität durch Überwindung der Hindernisse,
die der Freizügigkeit in der Praxis noch im Wege stehen;
•  Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der
Qualitätssicherung;
•  Förderung der europäischen Dimension im Hochschulbereich als "Markenzeichen" für den Weltbildungsmarkt;
•  Ausbau der lebenslangen Weiterbildung  als Bestandteil des europäischen Hochschulraums;
•  enge Einbeziehung der Hochschulen und  der Studierenden in den Prozess zur Entwicklung des europäischen Hochschulraums;
•  Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des europäischen Hochschulraums.

Die Bologna-Erklärung im Wortlaut:
Deutsch
Der Europäische Hochschulraum   
Englisch
The European Higher Education Area   


Bologna follow-up
Alle zwei Jahre stattfindende Bologna Folgekonferenz (2001 Prag, 2003 Berlin, 2005 Bergen, 2007 London, 2009 Leuven, 2010 Budapest, 2012 Bukarest), bei der Ziele des Bologna-Prozesses konkretisiert werden. Verschiedene Arbeitsgruppen tragen Ergebnisse zum follow-up bei, die Umsetzung der Reformen wird evaluiert und die Zielsetzungen des Bolognaprozesses werden entsprechend angeglichen.

Studien- und Prüfungsordnungen

RStPOBM
Rahmenstudien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und  Masterstudium.
Rahmenordnung, die für alle Bachelor- und Master-(Teil-)Studiengänge an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg gilt.

StPO
Ziele und Inhalte, Zugangsvoraussetzungen, Aufbau und Leistungsanforderungen der einzelnen im Bachelor- und Masterstudium angebotenen Studiengänge und Teilstudiengänge sind in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen geregelt.

Studiengang bzw. -programm

Studiengang
Der Bachelor-Studiengang wie der Master-Studiengang bestehen aus einem oder zwei Studienprogrammen. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Absolventen bzw. Absolventinnen den entsprechenden akademischen Titel (z.B. B.A., B.Sc., M.A., M.Sc.).

Studienprogramm
Ein Studienprogramm regelt das Studium einer wissenschaftlichen Disziplin und entspricht einem Studienfach. Ein oder zwei Studienprogramme ergeben einen Studiengang.

Verantwortlicher für den Studiengang bzw. das Studienprogramm
(bisher nicht vorgesehen an der MLU)
Konkrete Person, die in Absprache mit den Modulverantwortlichen für die qualitätssichernden Maßnahmen im jeweiligen Studiengang verantwortlich ist:
Absprachen zur Überschneidungsfreiheit der Veranstaltungen, curriculare Anpassungen, Änderungssatzungen vorbereiten, Mediation und Moderation in Konfliktsituationen.
Der / die Studiengangsverantwortliche wird auf Vorschlag der
Fachvertreter vom Fakultätsrat gewählt.

Lernziel / Learning Outcome / Lernergebnis
Definierte Ziele, die durch die erfolgreiche Teilnahme an
einem Modul erreicht werden sollen. Die Lernziele umfassen
die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen, welche die
Studierenden am Ende des Moduls erworben haben werden.
Lernziele stellen also das Qualifikationsziel des Moduls dar,
welches bezogen auf den Studiengang eine Teilqualifikation
ist. Die Summe der Teilqualifikationen eines Studiengangs/
Studienprogramms ist das Gesamt-Qualifikationsziel. Definiert
werden die angestrebten Lernziele in den allgemeinen
Modulbeschreibungen.

Regelstudienzeit
Studienzeit, die Studierende benötigen, um bei normalem Studienablauf (ohne Wiederholungsleistungen) den angestrebten Abschluss des Studiums zu erreichen.

Gestufte / Zyklische Studiengänge
Die Bachelor- und Masterabschlüsse sind eigenständige berufsqualifizierende Hochschulabschlüsse. Als erster berufsqualifizierenden Abschluss ist der Bachelor der Regelabschluss eines Hochschulstudiums. Der Zugang zu den
Masterstudiengängen des zweiten Zyklus setzt zwingend einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einen äquivalenten Abschluss voraus.

Konsekutive Studiengänge
Konsekutive Bachelor- und Master-Studiengänge sind inhaltlich aufeinander aufgebaut und dürfen nach Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.06.2006 eine Regelstudienzeit von zusammen fünf Jahren nicht überschreiten.

Bachelor/ Master

B.A.
Bachelor of Arts, Studienabschluss in  den Geistes-, Kultur-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften.

B.Sc.
Bachelor of Science, Studienabschluss in den Natur- und
Experimentalwissenschaften sowie Wirtschaftswissenschaften.

Bachelor
Erster Studienabschluss nach drei Jahren bzw. sechs Semestern Vollzeitstudium an der Martin-Luther-Universität.

Bachelor-Arbeit
obligatorische Abschlussarbeit im Bachelor-Studiengang. Wird in einem Studienprogramm geschrieben. Die Bachelorarbeit ist Teil des Abschlussmoduls welches 10 oder 15 LP umfasst. Das Modul kann eine mündliche Leistung beinhalten; wenn das Modul 15 LP umfasst, muss es eine mündliche Leistung beinhalten.

BA-Programm-Varianten

Der Bachelor-Studiengang umfasst insgesamt 180 LP. Möglich sind:  
•  Ein-Fach-Bachelor-Studiengänge mit einem Studienprogramm (180 LP),
•  Zwei-Fach-Bachelor-Studiengänge  mit zwei gleich großen
Studienprogrammen (90 +90 LP)
•  Zwei-Fach-Bachelor-Studiengänge mit einem großen und einem kleinen Studienprogramm (120 + 60 LP).

M.A.
Master of Arts, Studienabschluss in  den Geistes-, Kultur-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften.

M.Sc.
Master of Science, Studienabschluss in den Natur- und Experimentalwissenschaften sowie Wirtschaftswissenschaften.

Master
Zweiter Studienabschluss nach i.d.R. 2 Jahren, Zulassungsvoraussetzung: ein erster berufbefähigender Studienabschluss (in der Regel Bachelor, aber auch Magister, Diplom, Staatsexamen). Laut Kultusministerkonferenz gibt es
drei Formen des Master-Studiums:
•  den konsekutiven (fachlichen fortführend, zugleich fachvertiefend,
wissenschaftlich oder anwendungsbezogen ausgerichtet)
•  den nicht-konsekutiven (schwerpunktverlagernd, wissenschaftlich oder anwendungsbezogen definiert, evt.  interdisziplinär)
•  den weiterbildenden/berufsbezogenen (aufbauend auf Berufserfahrung, Zusatzqualifikation) Master-Studiengang.  
Der Abschluss Master kann vergeben werden, wenn mindestens 300 LP in der Summe der Studienzyklen Bachelor und Master erreicht sind.

Master-Arbeit
obligatorische Abschlussarbeit im  Master-Studiengang. Wird in einem Studienprogramm geschrieben und umfasst 15 bis 30 LP. Auch master-thesis genannt.

MA-Programm-Varianten
Der Master-Studiengang umfasst insgesamt 120 LP. Möglich sind:
•  Ein-Fach-Master-Studiengänge mit einem Studienprogramm einschließlich der Abschlussarbeit (Master-Arbeit) im Umfang von 15, 20, 25 oder 30 LP,
•  Zwei-Fach-Master-Studiengänge mit zwei Studienprogrammen (75 + 45 LP). Das 75er-Studienprogramm enthält die Abschlussarbeit (Master-Arbeit) im Umfang von i.d.R. 30 LP.

Modularisierung

Unter Modularisierung wird die Zusammenfassung von Stoffgebieten zu thematisch und zeitlich abgerundeten, in sich geschlossenen und mit Leistungspunkten versehenen abprüfbaren Einheiten bzw. Modulen verstanden.

Module

Module sind inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten. Sie bestehen aus dem Kontaktstudium, dem Selbststudium und den zugeordneten Leistungen bzw. Prüfungen. Das Studium in Bachelor- und Master-Studiengängen ist grundsätzlich modularisiert. Nach dem
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.09.2000 i. d. F.
vom  22.10.2004 sollen grundsätzlich  unterschiedliche
Lehrveranstaltungen zum Erreichen des  Lernziels  eines
Moduls beitragen. Für das erfolgreiche Absolvieren (vgl.
Erfolgreiche Leistung) eines Moduls werden Leistungspunkte
vergeben. In der Regel  weisen Module an der Martin-Luther-Universität 5 oder 10 LP auf.

Importmodule
Fachwissenschaftliche Module, die von anderen Lehreinheiten für den Studiengang oder das Studienprogramm angeboten werden.

Aufgaben der Modulverantwortlichen
•  Koordination der Lehrveranstaltungen
•  AnsprechpartnerInnen für Studierende
•  Endgültige Freigabe der Modulbeschreibungen für die Veröffentlichung und Weiterverarbeitung der Daten für die elektronischen Services
•  Freigabe der Daten für die Konkretisierung der Module

Modulbeschreibung
Modulbeschreibungen sollen laut Kultusministerkonferenz folgende Informationen enthalten:
Inhalte und Qualifikationsziele (Learning Outcome) des
Moduls, Lehr- und Lernformen, Voraussetzungen für die
Teilnahme, Verwendbarkeit des Moduls, Voraussetzungen für
die Vergabe von Leistungspunkten, Häufigkeit des Angebots
von Modulen, Arbeitsaufwand von Modulen und Dauer der
Module. An der Universität Halle wird zwischen Allgemeinen
Modulbeschreibungen und Konkretisierung der
Modulbeschreibungen unterschieden.

Allgemeine Modulbeschreibung

Allgemeine Form der Modulbeschreibung. Umfasst die Lernziele, den Inhalt, Modulverantwortliche, Turnus und Dauer,
Studienprogrammverwendbarkeit, Prüfungsformen, Teilnahmevoraussetzungen. Sämtliche Allgemeine Modulbeschreibungen sind in der Datenbank MOS erfasst.

Konkretisierung der Modulbeschreibung
Bezieht sich immer auf ein konkretes  Modul in einem bestimmten Semester. Es werden zusätzliche Angaben wie Raum, Zeit, Namen der Lehrenden und ggf. abweichende Untertitel des Moduls angegeben. Darüber hinaus kann auf Literatur verwiesen werden und Parallelveranstaltungen können dargestellt werden.

Modulhandbuch
Zusammenstellung aller allgemeinen Modulbeschreibungen eines Studienprogramms. Kann als pdf aus der Datenbank MOS heruntergeladen werden.

Teilnahmevoraussetzungen
In den FStPO in Verbindung mit den Modulbeschreibungen kann festgelegt werden, dass ein oder mehrere Module abgeschlossen sein müssen, um am entsprechenden Modul teilnehmen zu können. Die Teilnahmevoraussetzungen müssen überprüfbar und per Modultitel definiert sein und so gestaltet werden, dass sie im regulären Studienablauf erfüllbar sind. Die Teilnahmevoraussetzungen müssen vom Prüfungsamt bei Anmeldung zum Modul überprüft werden können.

Anmeldung zum Modul
Mitteilung des einzelnen Studenten / der  einzelnen Studentin an das Prüfungsamt, dass eine Teilnahme am Modul inklusive aller damit verbundenen Lehr- und Lernformen im Studiengang bzw. Studienprogramm stattfindet.

Anmeldung zur Veranstaltung

Stehen in einem Modul mehrere Veranstaltungen (definiert über Zeit und Ort paralleler Veranstaltungen) zur Wahl, so ist eine Anmeldung zu einer dieser Veranstaltung notwendig. Eine Anmeldung ist auch dann notwendig, wenn die Anwesenheit in der Veranstaltung überprüft werden soll.

Anmeldung zur Modulleistung

Die Anmeldung zur Modulleistung entspricht dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung und ist  gesondert von der Anmeldung zum Modul beim Prüfungsamt des Studiengangs bzw. des Studienprogramms zu stellen.

Anmeldungen zu evtl. in der Modulbeschreibung ausgewiesenen Modulteilleistungen erfolgen einzeln für jede Modulteilleistung.

Anmeldungen zur Wiederholungen von Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen sind unabhängig von der Anmeldung zum ersten Versuch vorzunehmen, folgen jedoch dem gleichen Schema.

Sollten unterschiedliche Prüfungstermine für eine Modulleistung, eine
Modulteilleistung oder die Wiederholung einer dieser Leistungen angeboten werden, so ist bei der Anmeldung eine terminliche Festlegung vorzunehmen.

Anmeldungen zu Studienleistungen und/oder Modulvorleistungen erfolgen nicht beim Prüfungsamt.

Internetportale

Stud.IP
Studienbegleitender Internetsupport von Präsenzlehre. Dient der Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden im Rahmen von Modulen.

MOS
Zentrale Datenbank zur Verwaltung  von Modulbeschreibungen. Für Lehrende, Modulverantwortliche oder Studiengangsverantwortliche  dient das System als Planungsinstrument zur Ausgestaltung von Modulen sowie Studienprogammen bzw. Studiengängen. Für
Studieninteressierte, StudienbewerberInnen und Studierende dient das System zur Bereitstellung von Modulhandbüchern und Modulbeschreibungen.

Schlüsselqualifikationen

„Kommunikations- und Teamfähigkeit, Präsentations- und Moderationstechniken, der Umgang mit modernen Informationstechnologien, interkulturelle Kompetenzen und Fremdsprachenkenntnisse, die Fähigkeit, Wissen und Informationen zu verdichten und zu strukturieren sowie eigenverantwortlich weiter zu lernen“ (Wissenschaftsrat). Schlüsselqualifikationen sind vom Studienfach unabhängig und ermöglichen den Absolventen einen erleichterten Berufseinstieg.  

ASQ
Allgemeine Schlüsselqualifikationen. Insgesamt sind für den Erwerb der entsprechenden Kompetenzen im Bachelor-Studiengang 10 Leistungspunkte vorgesehen. ASQ-Module bilden einen universitätsweiten, fächer-unabhängigen Wahlpflichtbereich. ASQ sind u.a. Fremdsprachen, Techniken der Präsentation und Argumentation, des Schreibens und des Redens, Medienkompetenzen.

FSQ
Fachspezifische Schlüsselqualifikationen. FSQ-Module werden von den Fächern selbst angeboten. Diese können additiv in eigenen Modulen oder integrativ innerhalb anderer Module geplant sein. Insgesamt sind für den Erwerb der entsprechenden Kompetenzen im Bachelor-Studiengang 10 Leistungspunkte vorgesehen.

Employability

Aus dem Bolognavertrag abgeleitete Zielvorgabe an die Hochschulen, für alle Bachelor-Studiengänge  den Absolventen Kompetenzen und Fähigkeiten vermittelt zu haben, die nicht nur auf eine wissenschaftliche Qualifikation abzielen, sondern auch auf einen Berufseinstieg vorbereiten. Hierzu zählen Schlüsselqualifikationen, berufsrelevante Zusatzqualifikationen (z.B. BWL, EDV, Fremdsprachen) und/ oder interdisziplinäre Angebote. Umstrittene Übersetzungen des Begriffs lauten: Anstellungsbefähigung, Berufsbefähigung,  Berufsqualifizierung.

Leistungspunkteprinzip im modularisierten Studium

ECTS
European Credit Transfer and Accumulation System; europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen im Allgemeinen, basierend auf dem durchschnittlichen
Arbeitsaufwand zur Erreichung eines definierten und
abprüfbaren Lernziels. Auf der Grundlage des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 24.10.1997 wird für einen
Leistungspunkt eine Arbeitsbelastung (work load) des
Studierenden im Präsenz und Selbststudium von 30 Stunden
angenommen. Die gesamte Arbeitsbelastung darf gemäß
Beschluss der KMK [15.09.2000 i. d. F. vom 22.10.2004] im Semester einschließlich der vorlesungsfreien Zeit 900 Stunden oder im Studienjahr 1800 Stunden nicht überschreiten.

ECTS-Grades

Darstellung der prozentualen Rangfolge der verschiedenen Gesamtnoten der letzten 3 Jahre innerhalb einer Referenzgruppe. Ausgewiesen wird die Rangfolge im Transcript of Records (gemäß den Vorgaben des ECTS Users Guide 2009, Anhang 3). Die prozentuale Rangfolge dient zur verbesserten Vergleichbarkeit von Leistungen im nationalen und internationalen Hochschulbereich.

Workload, Arbeitsaufwand

Der in Zeitstunden ausgedrückte erwartete  studentische
Arbeitsaufwand, der für einen erfolgreich absolvierten Studienabschnitt notwendig ist. Der Arbeitsaufwand wird in Zeitstunden gemessen und setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:  
•  Kontaktstunden (Präsenzzeit in Lehrveranstaltungen);
•  Selbststudium;
•  Vor- und Nachbereitung einer Veranstaltung;
•  Prüfungsvorbereitung;
•  Erstellung von Studien- und Abschlussarbeiten;
•  sonstige studienrelevante Aktivitäten (Praktika, Exkursion, etc.).

SWS
Semesterwochenstunden, bezeichnen den zeitlichen Umfang einer Lehrveranstaltung pro Woche, bezogen auf  die gesamte Vorlesungszeit eines Semesters. vgl. Kontaktstudium

Kontaktstudium
Zeit, in der Dozent/ in und Student/ in direkt kommunizieren. Dies
entspricht dem Zeitaufwand, der für den Besuch von
Veranstaltungen, für Betreuung und Besprechungen nötig ist.

Selbststudium
Zeitaufwand der Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen,
die Prüfungsvorbereitung, das Anfertigen von Referaten, Haus- und
Projektarbeiten, externe Praktika und das Anfertigen einer
Abschlussarbeit.

Leistungspunkte

An der MLU übliche Bezeichnung für ECTS-credits:
Ein Leistungspunkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand
von durchschnittlich 30 Stunden. Pro Studienjahr werden 1800
Arbeitsstunden veranschlagt. Pro Studienjahr ist der Erwerb von 60, pro Semester der Erwerb von 30 Leistungspunkten vorgesehen. Das
Volumen der Module wird über den Arbeitsaufwand der
Studierenden bestimmt und in Leistungspunkten gemäß dem ECTS  angegeben. Leistungspunkte werden nur modulbezogen vergeben
und nur dann, wenn alle in der Modulbeschreibung ausgewiesenen Leistungen (Studienleistungen, Modulvorleistungen, Modulleistungen
bzw. Modulteilleistungen) erbracht sind und das Modul als Ganzes bestanden ist.

Leistungen im Studium

Studienleistung
Modulbegleitende kleinere Überprüfung des Wissens- und/ oder Kompetenzniveaus bezogen auf die Lernziele und Inhalte eines Moduls. Studienleistungen gehen nicht in die Modulnote ein, sind jedoch Teil des Moduls und müssen in der Regel während der in der Modulbeschreibung definierten  Dauer des Moduls erbracht werden und sind als Teil des Moduls auch nachzuweisen um die Leistungspunkte zu erhalten. Der Beleg erfolgt durch Mitteilung des Prüfers an das Prüfungsamt.

Studienleistungen können in verschiedenen Formen erbracht
werden. Die Formen werden durch die FStPO in Verbindung mit den Modulbeschreibungen definiert. Studienleistungen können zur verbesserten Selbsteinschätzung der Studierenden benotet werden.

Modulvorleistung
Studienbegleitende kleinere Überprüfung des Wissens- und/ oder
Kompetenzniveaus bezogen auf die Lernziele und Inhalte eines Moduls. Modulvorleistungen gehen nicht in die Modulnote ein, sind
jedoch Teil des Moduls und zwingend zu erbringende Leistung, um zur Modulleistung zugelassen zu werden. In der Entwicklung des
Moduls muss vorgesehen werden, dass ein angemessener zeitlicher
Abstand zwischen der Modulvorleistung und der Modulleistung liegt, um die Korrektur der Modulvorleistung und die Information der Studierenden über Erfolg oder Misserfolg zu ermöglichen. Modulvorleistungen werden in der Regel innerhalb der Dauer des Moduls gemäß Modulbeschreibung erbracht und sind nachzuweisen, um die Leistungspunkte zu erhalten. Der Beleg erfolgt durch Mitteilung des Prüfers an das Prüfungsamt.

Modulvorleistungen können in verschiedenen Formen erbracht
werden. Die Formen werden durch die FStPO in Verbindung mit den Modulbeschreibungen definiert. Modulvorleistungen können zur verbesserten Selbsteinschätzung der Studierenden benotet werden.

Modulteilleistungen

Um unterschiedliche Kompetenzen der Studierenden zu überprüfen,
können Modulleistungen in Teilleistungen unterteilt werden. Es gelten die Regeln für Modulleistungen. Ist vorgesehen, dass die Note des Moduls in die Endnote eingeht, so müssen alle Modulteilleistungen benotet werden und anteilig in die Modulnote eingehen. Der Anteil soll die relative Arbeitsbelastung, die durch die Modulteilleistungen entsteht, berücksichtigen.

Modulleistung
Abschlussrelevante studienbegleitende Modulprüfung. Die
Modulleistung kann in verschiedenen Formen erfolgen. Die Formen
werden durch die FStPO in Verbindung mit den Modulbeschreibungen definiert. Jedes Modul muss eine Modulleistung umfassen.
Modulleistungen werden gemäß § 12 Absatz 5 HSG LSA in der Regel
von zwei Prüferinnen/ Prüfern oder bei mündlichen Modulleistungen von einer Prüferin/ einem Prüfer in Gegenwart  einer sachkundigen
Beisitzerin/ eines sachkundigen Beisitzers bewertet.

Modulleistungen können benotet werden. Wenn Modulleistungen
benotet werden, so geht die Benotung in die Gesamtnote des
Studiengangs, des Studienprogramms ein. Mindestens 50% der Modulleistungen  eines Studiengangs bzw. -programms müssen benotet werden. Nicht benotet werden können Modulleistungen der Module „Allgemeine Schlüsselqualifikationen“ und „Externe
Praktika“. Ob eine Modulleistung benotet wird, ergibt sich aus den FStPO.

Erfolgreiche Leistung

Die Formen der Leistungen müssen in den FStPO definiert werden.
Es sind alle überprüfbaren Leistungsformen zulässig.
Modulleistungen und Modulteilleistungen sind seitens der Prüfer in
Gänze zu bewerten und können bestanden werden oder nicht
bestanden werden. Die evt. Benotung erfolgt gemäß FStPO.

Studienleistungen und Modulvorleistungen können Einzelleistungen
sein oder akkumulativ erbracht werden (z.B. Übungsberichte, Arbeitspapiere, Thesenpapiere, Laborprotokolle); die Anzahl der akkumulativen Einzelleistungen ist in der Modulbeschreibung
festzulegen. In den entsprechenden FStPO ist festzulegen, ob in
akkumulativen Studienleistungen bzw.  Modulvorleistungen eine
Kompensation möglich ist.

Leistungspunkte werden nur modulbezogen vergeben und nur dann,
wenn alle in der Modulbeschreibung ausgewiesenen Leistungen (Studienleistungen, Modulvorleistungen, Modulleistungen bzw.
Modulteilleistungen) erbracht sind. Die in den FStPO in Verbindung
mit den Modulbeschreibungen zugewiesenen Leistungspunkte als
Maß für den Arbeitsaufwand, der zum Erfolg notwendig erscheint,
können nur als Ganzes vergeben werden, wenn der Erfolg
nachgewiesen ist.

Anerkennung von Leistungen

Learning Agreement
Individueller Trilateraler Vertrag  zwischen Studierenden, der aufnehmenden Hochschule und der sendenden Hochschule. Der
Vertrag wird vor einer Mobilitätsphase, also z.B. einem
Auslandsstudium  geschlossen. Die aufnehmende Hochschule
definiert das Studienangebot, welches sich der/ die Studierende
verpflichtet zu belegen. Die entsendende Hochschule verpflichtet
sich, die erfolgreich bestandenen Leistungen gem. des Vertrages
anzuerkennen.

Akkumulation
Die Akkumulation von studienbegleitenden Leistungen
(Modulleistungen) führen zum Abschluss des Studiums. Jedes
erfolgreich abgeschlossene Modul ist mit dem Erwerb einer
definierten Teilqualifikation (Lernziel) verbunden. In der Summe
ergeben diese Teilqualifikationen die Gesamtqualifikation des Studiums und werden durch den entsprechenden Abschlussgrad attestiert.

Nachweis von Leistungen

Transcript of Records
Studienbuch, in dem die Leistungen eines Studierenden aufgeführt
sind.

Diploma Supplement
Zeugnisanhang, informiert in englischer und deutscher Sprache
umfassend über das Studium und den Abschluss.

Prüfungsamt/ -ausschuss

Zuständiges Prüfungsamt
Das Prüfungsamt des Instituts bzw. der Fakultät, von der der
Studiengang bzw. das Studienprogramm angeboten wird.

Studien- und Prüfungsausschuss
Ausschuss der Fakultät, der für mindestens ein Studienprogramm
zuständig ist. Er achtet u.a. darauf, dass die Bestimmungen der
Studien- und Prüfungsordnungen eingehalten werden.

Qualitätssicherung in Lehre und Studium

Akkreditierung
Ein Verfahren welches der Qualitätssicherung bei der Einführung neuer und Überprüfung bereits bestehender Studiengänge dient und gleichzeitig die Abkehr vom System der Rahmenprüfungsordnung ermöglicht.

Akkreditierungsagentur

Überprüft die Qualität, besonders im Hinblick auf Konzeption und Studierbarkeit, der neuen Bachelor- und Master-Studiengänge
anhand der vom Akkreditierungsrat vorgegebenen Grundsätze und
Mindeststandards.
•  www.acquin.org   
www.ahpgs.de    
•  www.aqas.de   
•  www.asiin.de    
www.fibaa.de   
•  www.zeva.org   

Akkreditierungsrat
Unabhängige Stiftung, die sich aus Vertretern der Länder, der
Hochschulen, der Studierenden und der Berufspraxis
zusammensetzt und die Qualitätssicherung in Lehre und Studium zur
Aufgabe hat, sowie Akkreditierungsagenturen begutachtet und akkreditiert.

Evaluation
Ein Verfahren zur Qualitätssicherung,  bei dem der Ist-Zustand von
Lehre und Studium, gemessen an den Zielen des Faches und den
Qualitätsmaßstäben für ein wissenschaftlich fundiertes Studium
(Soll-Zustand) bewertet wird. Dadurch sollen die erkannten
Schwächen abgebaut und die vorhandenen Entwicklungspotentiale
besser ausgeschöpft oder neue inhaltliche Schwerpunkte begründet
gesetzt werden.

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