Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Evaluationsordnung

Mit dem Beschluss des Senates im Juli 2010 verfügt die Martin-Luther-Universität über eine Evaluationsordnung als Rechtsgrundlage zur Evaluation von Studium und Lehre.

Am 16. November 2010 wurde diese im Amtsblatt der Universität veröffentlicht und ist damit rechtskäftig.

Rechtliche Grundlage dieser Ordnung ist das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt § 3 Abs. 14 i.V.m. §§ 7, 24 und 67 Abs. 3 Nr. 14  HSG LSA - vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 255)

§3 (14) Die Hochschulen begutachten und bewerten mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung und -Sicherung in regelmäßigen Abständen die Erfüllung ihrer Aufgaben (Selbstevaluation). Sie regeln das Verfahren in einer Ordnung. Alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschulen haben die Pflicht, hierbei mitzuwirken. Auf der Grundlage der Ergebnisse der internen Evaluation führt eine vom Land und von den Hochschulen unabhängige und wissenschaftsnahe Einrichtung eine weitere Begutachtung und Bewertung der Hochschulen durch (externe Evaluation). Die Evaluationsergebnisse werden veröffentlicht. Näheres wird zwischen dem Ministerium und der Hochschule in der jeweiligen  Zielvereinbarung geregelt.

Die Evaluationsverfahren sollen die Universität und deren Fakultäten und Einrichtungen dabei unterstützen, Entwicklungspotenziale und Profilmerkmale zu identifizieren und auszubauen. Studierende und Lehrende, die maßgeblich den Qualitätsprozess gestalten, sollen auf diesem Weg die Gelegenheit finden, ihre Erfahrungen und Kenntnisse in den Qualitätsentwicklungsprozess der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg einzubringen. Ziel ist es, das Engagement der Mitglieder und Angehörigen zu würdigen und zu fördern.

Entsprechend dem Verständnis einer partizipativen Evaluation "sollen weder einzelne Personen, in diesem Falle Lehrende, kontrolliert oder beurteilt werden, noch, dass Studierenden grundsätzlich die Fähigkeit abgesprochen wird Lehre und Studium angemessen bewerten zu können" (Ernst 2008).


Amtsblatt12 Evaluationsordnung.pdf (82,3 KB)  vom 02.03.2011

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